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Kriegsdienstverweigerung

Die Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt. Aber eine „Aussetzung“ ist noch keine „Abschaffung“ der Wehrpflicht.
Für Zeit- und Berufssoldaten und Reservisten gilt weiterhin das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen nach dem Grundgesetz Artikel 4, Absatz 3:
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Wer den Kriegsdienst verweigern möchte, muss einen Antrag an das Kreiswehrersatzamt stellen. Diese werden heute euphemistisch auch Karrierecenter der Bundeswehr genannt. Was für eine Karriere, in der man verletzt und tötet oder verletzt / getötet werden kann.

Kostenlose (auch persönliche) KDV-Beratung gibt es bei der Evangelischen Arbeitsstelle für KDV und Frieden (EAK) Büro Nürnberg
https://www.eak-online.de/kriegsdienstverweigerung-aus-gewissensgruenden oder bei der Ev. Arbeitsstelle Kokon (Konstruktiv im Konflikt) in Nürnberg
KDV-Beratung | Arbeitsstelle kokon (arbeitsstelle-kokon.de)KDV Flyer der EAK
Flugi Reservistenverweigerung des Landesverbandes Bayern
(ehem.) Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerung-Praktische Tipps heute (Anwälte)
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln (Referat 208 Kriegsdienstverweigerung/Zivildienst)
Connection e.V. – Internationale Arbeit für Kriegsdienstverweigerer


Die Daten von Jugendlichen werden von den Einwohnermeldeämtern automatisch an die Bundeswehr weitergegeben. Allerdings ist es möglich, dieser Datenübermittlung an die Bundeswehr zu widersprechen oder auch schon bei der Bundeswehr gespeicherte Daten löschen zu lassen. Damit kannst Du ein Zeichen gegen Krieg und für Frieden setzen. Infos und Musterbriefe siehe DFG-VK Flyer „Widerspruch – Meine Daten sind nichts für die Bundeswehr!“
Flyer Rückseite
Flyer Vorderseite


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